Markus Sack - Aktuelles

Aktuelles

Rentenvorsorge heute - Teil 1

Private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Auf der Suche nach der richtigen Zusatzversorgung rückt inzwischen auch die gesetzliche Rentenversicherung mit dem Slogan: „Zusatzeinzahlungen in die gesetzliche Rente lohnen sich!“ wieder in den Focus.

Grund genug, einmal genauer hinzuschauen, ob die Zusatzeinzahlung rentabel ist oder ob es lohnender ist, privat vorzusorgen.

 

Betrachtet wird jemand, der noch rund 20 Jahre bis zum Renteneintritt hat.

 

Die gesetzliche Rente

Das gesetzliche System ist ein Umlageverfahren und funktioniert wie folgt:

Für jede Einzahlung werden Punkte gutschreiben, die sich am Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Beitragszahler bemessen. Die Punkte verbriefen dann eine bestimmte Monatsrente pro Punkt.

 

Aktuell gelten folgende staatlich festgelegte Parameter:

Das vorläufige Durchschnittsjahreseinkommen 2022 liegt bei 38.902 Euro. Der Beitragssatz liegt bei 18,6%. Die Monatsrente pro Punkt beträgt 34,19 Euro. Zahlt man den Beitragssatz auf das Durchschnittseinkommen in die gesetzliche Rentenversicherung, so bekommt man dafür einen Punkt gutgeschrieben.

 

Zahlt man 10.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein, so erhält man dafür in 2022 1,38 Rentenpunkte gutgeschrieben, was einer aktuellen Jahresente in Höhe von 566 Euro vor Steuern entspricht.

 

Die Einzahlung ist im Rahmen Alterseinkünftegesetz in 2022 steuerlich zu 92% absetzbar, was bei einem Steuersatz von 40% zu einer Erstattung von rund 3.700 Euro führt. Dafür verzichtet man komplett auf das Verfügungsrecht. Ist der persönliche Steuersatz niedriger, sinkt entsprechend auch die Erstattung.

 

Geht man davon aus, dass die gesetzliche Rentenversicherung die Rente wird steigern können, so kann man als Rentner mit folgenden Renten vor Steuern rechnen:

Steigerungssatz 1%: 690 Euro

Steigerungssatz 2%: 841 Euro

 

Hierbei sollte beachtet werden, dass die gesetzliche Rente neben der persönlichen Steuer auch mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet wird, sofern der Empfänger dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem angehört.

 

Fortsetzung...