Markus Sack - Aktuelles

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Rentenvorsorge heute - Teil 3 - Fazit

Vergleicht man beide Renten miteinander, so spricht vieles für die private Unternehmerrente.

 

  1. Die Unternehmerrente liegt auf Basis der historisch fundierten Annahmen über der Rente aus der gesetzlichen Versicherung.

 

  1. Es ist anzunehmen, dass die Dividenden auch in der Zukunft weiter gesteigert werden. Entsprechend ist es realistisch, dass auch die Unternehmerrente weiter steigt. Im Normalfall wird die Steigerung über der der gesetzlichen Rente liegen. Allerdings wird die Steigerung nicht mehr so stark ausfallen, da keine neuen Anteile hinzukommen. Die Dividende wird als Rente verbraucht.

 

  1. Die Unternehmerrente hat kein Problem mit der Überalterung der Gesellschaft. Es ist entsprechend nicht mit Änderung in Bezug auf Höhe oder Zahlungsbeginn zu rechnen.

 

  1. Da die Unternehmerrente kapitalbasiert ist, steht der Kapitalstock nach dem Ableben den Erben zur Verfügung. Nicht nur, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Ehegatten, der aus dem gesetzlichen System eine Hinterbliebenenrente bekommt. Die Rente läuft bis zur Liquidierung wie gewohnt weiter. Es gibt keine Reduzierung wie in der Hinterbliebenenrente. Damit ist die Unternehmerrente gleichzeitig eine Generationenrente.

 

  1. Der Kapitalstock ist jederzeit zum Tagespreis liquidierbar. Entsprechend wäre, anders bei der gesetzlichen Rente, das gesamte Kapital verfügbar. Unter der oben getroffenen Annahme, dass das Kapital jährlich um 3% steigt und die Dividenden reinvestiert werden, stünde der Kapitalstock zum Renteneintritt bei rund 17.000 Euro.

 

  1. Allerdings: Unsicherheitsfaktor, sofern Unternehmen weniger Dividende zahlen, da das wirtschaftliche Umfeld schwierig ist. Eine breite Streuung bietet einen gewissen Schutz.

 

  1. Die steuerliche Betrachtung zeigt für die beiden Renten folgendes Bild. Die Dividenden werden mit der Abgeltungssteuer in Höhe von derzeit max. 25% belastet, da es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt.

 

 

Die gesetzliche Rente wird mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Liegt dieser genau bei 25%, werden bei Auszahlung gleich versteuert. Liegt er darunter ergibt sich eine günstigere Versteuerung für beide Einkünfte. Liegt der persönliche Steuersatz allerdings oberhalb von 25%, so ergibt sich ein steuerlicher Vorteil für die Unternehmerrente, da die Abgeltungssteuer zur Zeit auf 25% begrenzt ist.

 

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